Telematikinfrastruktur – das digitale Gesundheitsnetz
Die TI vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis Zugang erhalten.
Für den Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen fordert der Gesetzgeber eine spezielle technische Ausstattung in allen Praxen Deutschlands.
Im Folgenden möchten wir Ihnen Hinweise geben, welche ersten Schritte Sie für die Anbindung Ihrer Praxis unternehmen müssen und welche technischen Geräte und Ausweise Sie benötigen.
Zahnarztspezifischer Leitfaden "Telematikinfrastruktur – Ein Überblick"
Der Leitfaden "Telematikinfrastruktur – ein Überblick" richtet sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich über die Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur informieren möchten. Wahrscheinlich sind Sie bereits angeschlossen oder müssen dies noch nachholen. In diesem Dokument bekommen Sie einen Überblick über die notwendige technische Ausstattung und die Finanzierung, auch für die kommenden Anwendungen. Zudem enthält es einige Checklisten, sowie Tipps und Hinweise, wie Praxen und die Patientenversorgung vom Anschluss an die Telematikinfrastruktur profitieren können.
Schritt für Schritt zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur
Die gematik stellt auf Ihrer Internetseite hilfreiche Informationen und Checklisten bereit, damit der Anschluss Ihrer Praxis an die TI gelingt.
Die gematik hat zudem eine Themenseite zur TI-Anbindung erstellt. Darin finden Leistungserbringer Informationen rund um die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sowie wichtige Hinweise für das Jahr 2023. Darüber hinaus erhalten Praxen Hinweise, wie sie prüfen können, wann ihre TI-Komponenten ablaufen und sie bekommen Informationen zur kommenden Option der Laufzeitverlängerung. Dies ist gerade für Praxen wertvoll, bei denen das Konnektorzertifikat abläuft.
TI-Anwendungen
Wichtige Informationen zu den TI-Anwendungen erhalten Sie auch auf der Internetseite der gematik.
Elektronische Patientenkarte (ePA) // "ePA für alle"
Die ePA ist bereits seit 2021 eine Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) – stieß bei den Versicherten aber auf wenig Resonanz. Sie wurde deshalb überarbeitet und soll in 2025 unter dem Namen „ePA für alle“ an den Start gehen. Die neue „ePA für alle“ wird Schritt für Schritt Teil der Regelversorgung in der Zahnarztpraxis werden. Sie enthält wichtige Gesundheitsdaten (z. B. Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen) und strukturierte Informationsobjekte (z. B. Medikationsliste, Zahnbonusheft), die von Zahnärzten und anderen Gesundheitsberufen eingestellt und eingesehen werden können.
Aktueller Zeitplan zur ePA:
- Die „ePA für alle“ startet für jeden Versicherten wie geplant am 15. Januar 2025 und wird sukzessive über einen Zeitraum von max. vier Wochen bundesweit ausgerollt, so
dass jeder Versicherte eine ePA erhält. - Die Einführung der „ePA für alle“ beginnt für Zahnarztpraxen demnach am 15. Januar 2025 lediglich in den Modellregionen (Hamburg, Franken und Teilen von NRW).
Der bundesweite Rollout beginnt erst, nachdem das BMG diesen ausgerufen hat.
Was Zahnärztinnen und Zahnärzte zum Start der ePA wissen müssen, hat die KZBV auf ihrer Themenseite dargestellt.
- "ePA für alle"-Themenseite
- ePA-Leitfaden für Zahnarztpraxen (Stand: Januar 2023)
- KZBV-Flyer: Die elektronische Patientenakte kommt
Weitere Informationen zur ePA finden Sie hier:
Aufzeichnung der Online-Veranstaltung zur "ePA für alle":
- Mitschnitt „gematik digital: ePA für alle - Zahnarztpraxen“
- Präsentation „gematik digital: ePA für alle - Zahnarztpraxen“
- ZPVS-Navigator
Mitschnitt und Präsentation des zurückliegenden Seminars stehen nun zur Verfügung. Der ZPVS-Navigator präsentiert beispielhaft, wie die ePA für alle in einem Zahnarzt-Praxisverwaltungssystem (ZPVS) genutzt werden kann.
KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen)
Im Rahmen des Tags der offenen Tür der KZV Sachsen-Anhalt am 16. Juni 2021 hat gematik-Produktmanager Thomas Jenzen über die neuen Anwendungen der Telematikinfrastuktur, insbesondere den KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, informiert und Fragen der Zahnärzteschaft rund um den neuen Kommunikationsdient, die eAU als auch den eHBA beantwortet. Der Vortrag steht Ihnen zum Nachschauen unter folgendem Link zur Verfügung.
- Leitfaden KIM in der Zahnarztpraxis (Stand: Januar 2023)
- Aufzeichnung: Online-Vortrag zu KIM und eAU
- Infoseite der gematik zu KIM
eRezept
Das E-Rezept wurde zum 1. Januar 2024 bundesweit verpflichtend eingeführt. Zahnarztpraxen müssen seither in der Lage sein, das E-Rezept technisch zu bedienen. Andernfalls werden die Vergütung und die monatliche TI-Pauschale gekürzt. Was Zahnärztinnen und Zahnärzte zum eRezept wissen müssen, hat die KZBV in einem Leitfaden und einen kompakten Flyer für Praxen zusammengefasst, den Sie online abrufen können.
- eRezept-Leitfaden für Zahnarztpraxen (Stand: Juli 2023)
- Infoseite der gematik zum eRezept
- Erkärvideo der KZBV zum eRezept (auf YouTube)
- Infoseite der KZBV
Elektronische Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (eAU)
Praxen sind grundsätzlich verpflichtet, die eAU seit dem 1. Januar 2022 zu nutzen, wenn sie technisch dazu in der Lage sind. Wenn Praxen die technischen Voraussetzungen nachweislich unverschuldet nicht herstellen können, weil etwa notwendige Dienste und Komponenten nicht fehlerfrei funktionieren, nicht lieferbar sind oder Updates für PVS noch nicht verfügbar sind, sind die Praxen solange von der Verpflichtung zur elektronischen Ausstellung und Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung befreit, bis die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Dennoch sollten die Praxen aufgrund der unverändert geltenden Gesetzeslage zur Einführung der Anwendungen zeitnah Updates für die PVS und den für die eAU erforderlichen KIM-Dienst installieren, falls sie das bislang noch nicht getan haben.
Was Zahnärztinnen und Zahnärzte zur eAU wissen müssen, hat die KZBV in einem Leitfaden zusammengefasst, den Sie online abrufen können.
Komfortsignatur in der vertragszahnärztlichen Versorgung
Die Signatur wird über das Praxisverwaltungssystem (PVS) in Kombination mit einem Kartenterminal ausgelöst. Um nicht für jedes einzelne Dokument den E-Zahnarztausweis in ein Kartenterminal stecken und die sechs- bis achtstellige PIN eingeben zu müssen, gibt es das Angebot der Komfortsignatur. Mit ihr kann der E-Zahnarztausweis für bis zu 24 Stunden für die Signatur von bis zu 250 Dokumenten aktiviert werden.
Um den Umgang mit der Anwendung zu erläutern, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die neue Praxisinformation „Die Komfortsignatur in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Die wichtigsten Informationen für Zahnarztpraxen“ veröffentlicht.
Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)
Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) zielt darauf, das bisherige papiergebundene Verfahren zur Behandlungsgenehmigung in ein elektronisches Verfahren zu überführen. Zukünftig soll es möglich sein, direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) über den Telematikdienst „KIM“ einen elektronischen Antrag an die Krankenkasse zu verschicken und von dieser zu empfangen.
Um das EBZ anwenden zu können, benötigen Sie
- den Kommunikationsdienst KIM,
- einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und
- das EBZ-Fachmodul im Praxisverwaltungssystem.
Nach dem Start des flächendeckenden Echtbetriebes des EBZ konnte in zu begründenden Ausnahmefällen, insbesondere bei Programmierfehlern oder sonstigen technischen Störungen, für zwölf Monate auf das Papierverfahren zurückgegriffen werden. Die Anwendung des Papierverfahrens ist auf dem Bemerkungsfeld des entsprechenden Vordruckes zu begründen.
Der Echtbetrieb in Form eines sukzessiven Ausrollbetriebs des Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) wurde in Zahnarztpraxen am 1. Juli 2022 gestartet und seit dem 1. Januar 2023 als Antragsverfahren für alle Zahnarztpraxen verpflichtend. In diesem Zusammenhang hat die KZBV umfangreiches Informationsmaterial zusammengestellt.
- Liste wichtiger Fragen und Antworten zum EBZ (Stand August 2023)
- Infoblatt: EBZ auf einen Blick
- Fragen und Antworten zum Start des EBZ (Stand Mai 2022)
- Elektronischer HKP zum Zahnersatz: Übersicht der Änderungen bei Befund- und Therapiekürzeln sowie Listen zulässiger Befund- und Therapiekürzel
- KFO-Behandlungsplan im EBZ: Übersicht der Übersicht der Schlüssellisten für alle Neuanträge ab dem 01.01.2025