Qualität und Fortbildung
Der Beruf „Zahnarzt“ verbindet akademisch-wissenschaftliche Kompetenz mit dem Ethos des guten Handwerks. Deshalb sind die Ansprüche an die Behandlungsqualität in der zahnärztlichen Versorgung besonders hoch.
Neben der intrinsischen Motivation steht hierbei die gesetzgeberische Bestimmung. So ist die Sicherung und Förderung der Qualität vertragszahnärztlicher Leistungen auch im § 135 SGB V festgeschrieben. Danach sind sowohl die KZV LSA als auch die Zahnarztpraxen verpflichtet, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -förderung umzusetzen.
Eine umfassende Qualitätssicherung umfasst viele Aspekte. So werden in der vertragszahnärztlichen Versorgung zum Beispiel folgende Maßnahmen umgesetzt, die die Versorgungs- und Behandlungsqualität sichern und fördern:
- das zahnärztliche Gutachterwesen bei der KZV
- die prothetische Zweitmeinungsberatung durch die KZV und die Verbraucherzentrale Sachsen-Anahlt
- ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis
- das Berichts- und Lernsystem der KZBV und BZÄK „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“
- Qualitätsprüfungen durch die KZV
- kontinuierliche Aus-, Fort- und Weiterbildungen
Die Kernbereiche (die Qualitätsprüfung im Einzelfall, das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement sowie die sektorenübergreifende Qualitätssicherung) werden bei der KZV LSA durch die Abteilung Qualität und Kommunikation bearbeitet.