Zahltermine
(Stand: 17.03.2020)
Voraussetzung für die Refinanzierung:
Einreichung der Formulare unter Formulare zur TI
Zahltermine:
Die Pauschalen für die Erstausstattung werden am Ende des Folgemonats der Anschaffung überwiesen.
Die Betriebskostenpauschalen pro Monat werden in einer Summe auf allen künftigen Vierteljahresabrechnungen gutgeschrieben und mit der Restzahlung des Quartals ausgezahlt.
Ansprechpartner:
Petra Schumann, | Abt. Finanzen |
petra.schumann@kzv-lsa.de | |
Telefon/Fax | 0391 6293 236/ -293 |