GKV-Finanzstabilisierungsgesetz // Gemeinsamer Protest

Als Überraschungscoup während der Sommerferien legte Bundesgesundheitsminister Lauterbach einen Entwurf für ein Kostendämpfungsgesetz vor, von dem auch Sie, unsere Mitgliedspraxen, erheblich betroffen wären. Am 27. Juli 2022 wurde der Entwurf vom Bundeskabinett beschlossen. Die Einzelheiten zum Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) sowie eine Bewertung des KZV-Vorstandes und der KZBV können Sie den nachfolgenden Dokumenten entnehmen.

Zusammengefasst geht es um die Wiedereinführung der strikten Budgetierung für die Jahre 2023 und 2024 mit Abschlägen von 0,75% bzw. 1,5% auf die Gesamtvergütung, ohne dass neue Leistungen wie z. B. in der PAR-Richtlinie festgelegt, das Budget/die Obergrenze der Gesamtvergütung erhöhen.

Neben diesen Einschränkungen bei der Menge der Leistungen sollen diese Abschläge von 0,75% in 2023 und 1,5% in 2024 auf unsere verhandelten Punktwerte zusätzlich gemacht werden.

644 Protestschreiben der Zahnärzteschaft aus Sachsen-Anhalt an Bundesgesundheitsminister Lauterbach

Im Sonderrundbrief vom 14. Juli 2022 hatten wir unsere Mitglieder aufgerufen, sich in Form eines von uns vorgegebenen Offenen Protestschreibens an Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu wenden.

Diesem Aufruf sind in Sachsen-Anhalt 644 Zahnärztinnen und Zahnärzte gefolgt. Sie haben den Offenen Brief unterschrieben und zurück an die KZV geschickt. Die Protestschreiben wurden Anfang August als Anlage eines gemeinsamen Anschreibens von KZV, ZÄK und dem Freien Verband Sachsen-Anhalt an den Bundesminister versendet.

Für die enorme Beteiligung und Ihren Einsatz zum Wohle der Kolleginnen und Kollegen, der Praxismitarbeitenden und vor allem der Patientenversorgung danken wir Ihnen sehr herzlich!

 

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