GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und PAR-Behandlungen

Aus gegebenen Anlass möchten wir hinsichtlich des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes und der PAR-Behandlungen Folgendes klarstellen:

Durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, welches Wirkung auf die Vergütung der Jahre 2023 und 2024 entfaltet, wurde die PAR-Behandlung nicht aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen. Die Behandlungen können somit weiterhin zu Lasten der Krankenkassen über die KZV Sachsen-Anhalt abgerechnet werden.

Welche Auswirkungen, die mit dem Gesetz eingeführten Regelungen für die vertagszahnärztliche Versorgung haben, möchten wir Ihnen bei einer Online-Veranstaltung am 07. Dezember 2022 darstellen.

Daher laden wir alle sachsen-anhaltinischen Zahnärzte am Mittwoch, dem 7. Dezember 2022, von 11:00 bis 13:00 Uhr zu einer zentralen Online-Veranstaltung ein. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Wir gehen davon aus, dass Sie es an diesem Tag ermöglichen, alle daran teilzunehmen. In einer gesonderten Information werden wir Ihnen den Einladungslink für die Online-Veranstaltung zusenden.

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