Fördermaßnahme für Neugründer im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021
Bereits vor einiger Zeit hatten wir darüber informiert, dass die Vertreterversammlung der KZV LSA als erste KZV in der Bundesrepublik Deutschland die Gründung eines Strukturfonds beschlossen hat. Mit der Umsetzung dieses Strukturfonds wurde der Vorstand der KZV LSA beauftragt. Im Zuge der Arbeit mit dem Strukturfonds hat der Vorstand nun die erste Maßnahme zur Förderung von Neugründern beschlossen.
Gefördert werden neue Niederlassungen und gleichwertige Praxisübernahmen, aber auch unter bestimmten Bedingungen Gründungen von Zweigpraxen. Voraussetzungen ist, dass die vertragszahnärztliche Tätigkeit im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 im Land Sachsen-Anhalt aufgenommen wurde bzw. wird. Die gewährte Sonderzahlung beträgt einmalig, pauschal und fest, nicht rückzahlbar 5.000,00 Euro pro Niederlassung.
Die Förderberechtigten werden von der KZV LSA von Amts wegen berücksichtigt. Eine Antragstellung ist nicht notwendig.
Mehr Informationen und alle Voraussetzungen, finden Sie hier.