E-Rezept: Gesetzgeber hält am Startdatum 01.01.2022 fest

Obwohl bei der Erprobung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) in der Test-phase unterschiedliche Probleme aufgetreten sind, hält das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am offiziellen Startdatum fest. Demnach müssen Vertragszahn-ärztinnen und -zahnärzte sowie Patientinnen und Patienten ab dem 1. Januar 2022 das elektronische Rezept bei der Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimit-teln zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen.

Die KZBV sieht dagegen die Technik noch nicht als ausgereift an und engagiert sich deshalb für eine geeignete Übergangsfrist. Konkret wird der Gesetzgeber auf-gefordert, dass die Erprobung des E-Rezepts in der Testregion solange fortgesetzt wird, bis bestimmte Qualitätskriterien erreicht sind.

Aktuell gilt aber der 1. Januar 2022 weiterhin als offizieller Starttermin für das E-Rezept:

Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage empfehlen wir Ihnen daher, die Vorbereitungen zur Einführung des E-Rezepts mit Blick auf das offizielle Startdatum weiterzuführen bzw. falls noch nicht geschehen, mit diesen umgehend zu starten und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

Um der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nachzukommen, ist ein Update auf das PVS erforderlich. Sollten Sie dieses zum 1. Januar 2022 aus technischen Gründen, die Sie nicht zu verantworten haben (z.B. PVS-Update nicht verfügbar), nicht nutzen können, können Sie die Arzneimittelverordnung ersatzweise noch mit dem gewohnten Papierrezept (Muster 16) ausstellen, bis die Probleme behoben sind und z.B. Ihr PVS-Hersteller Ihnen das erforderliche PVS-Update ausgeliefert hat. Wir empfehlen Ihnen daher, zeitnah das PVS-Update und ggf. noch fehlende Komponenten (s.u.) zu bestellen, um ggf. darlegen zu können, dass Sie Ihrer Verpflichtung nachgekommen sind.

Weitere technische Voraussetzungen sind:

  • Update des Praxisverwaltungssystems
  • Update des Konnektors (PTV4+)
  • Elektronischer Zahnarztausweis
  • Drucker mit einer Mindestauflösung von 300 dpi

Weitere Informationen zum E-Rezept und zur Einführung in die Praxis finden Sie im E-Rezept-Leitfaden der KZBV:

Zum Archiv