Amalgamersatz

Ab dem 1. Januar 2025 darf Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der EU in der Regel nicht mehr verwendet werden. Als grundlegende Kassenleistung im Seitenzahnbereich ist stattdessen die Versorgung mit sogenannten selbstadhäsiven Materialien ohne Zuzahlung der Versicherten möglich. Einen Überblick über die Studienlage zu den selbstadhäsiven plastischen Füllungsmaterialien haben Prof. Roland Frankenberger, Prof. Reinhard Hickel, Prof. Gottfried Schmalz, Prof. Falk Schwendicke und Prof. Diana Wolff für die „Quintessenz Zahnmedizin“ 9/24 (Amalgamersatz) zusammengestellt.

 

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