Meldeportal Sicherstellungszuschläge

Auf dieser Seite können vertragszahnärztliche Praxen, welche die Voraussetzung zur Abrechnung von Sicherstellungszuschlägen erfüllen, die Anzahl der Fälle ungeplanter Schmerzpatientinnen und Schmerzpatienten zur Berechnung der Sicherstellungszuschläge melden.

  • Die gemeldeten Behandlungsfälle bilden die Grundlage für die automatisierte Berechnung der Sicherstellungszuschläge.
  • Die Meldung kann bis zu zwei Monate rückwirkend erfolgen.
  • Die Auszahlung erfolgt gemäß der Richtlinie zur Umsetzung des § 105 Abs. 4 SGB V.

Bei Fragen zur Anmeldung oder zum Meldeportal wenden Sie sich bitte an den IT-Service der KZV Sachsen-Anhalt (Telefon: 0391 6293 273).

Anmeldung

Das Meldeformular wird erst nach erfolgreicher Anmeldung angezeigt.