Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis

BKV; Stand: 25.09.2024 für das IV. Quartal 2024

Wichtig !!! Beachten Sie, dass Sie das neue BKV für das IV. Quartal 2024 (BKZ_2410.KPR) erst nach erfolgreicher Erstellung der Quartalsabrechnung des III. Quartals 2024 in Ihr Praxisverwaltungssystem einlesen.

 

 

BKV; Stand: 25.09.2024 für das IV. Quartal 2024

4. Quartal 2024

Dateiname: BKZ_2410.KPR

Anzahl Sätze: 10.828

Anzahl Bytes: 699.464

Erstellt am: 25.09.2024

BKV; Stand: 26.06.2024 für das III. Quartal 2024

3. Quartal 2024

Dateiname: BKZ_2407.KPR

Anzahl Sätze: 11.049

Anzahl Bytes: 713.172

Erstellt am: 26.06.2024

Hinweis:

Das BKV ist eine ZIP-komprimierte Datei, welche jedoch auf Grund der bestehenden Namenskonvention die Endung ".KPR" trägt. Moderne Betriebssysteme erkennen den Dateityp jedoch am Dateiinhalt und benennen die Datei u.U. selbständig um, so dass sich dann z.B. die Datei BKZ_2110.zip auf Ihrem PC befindet.

Diese kann Ihr Praxisverwaltungssystem jedoch nicht "sehen". Sie müssen die Datei in diesem Fall umbenennen. Navigieren Sie dazu im Dateiexplorer dorthin, wo Sie die Datei gespeichert haben, klicken Sie sie mit der RECHTEN Maustaste an und wählen Sie aus dem Kontext-Menü umbenennen und ersetzen Sie die Endung .zip durch .KPR .

Sollten Sie Fragen zum Einlesen des BKV in Ihre Praxissoftware haben, so wenden Sie sich bitte an die Hotline Ihres Softwareherstellers.